Hausordnung
Es geht nicht nebeneinander
und schon gar nicht gegeneinander!
Es geht nur miteinander!
ALLGEMEINES:
Aufsicht vor Unterrichtsbeginn:
Die Schule ist für Kinder ab 07.00 geöffnet. Ab 7.20 Uhr beginnt die Aufsicht durch eine Angestellte der Gemeinde Andorf.
Ab 7.30 können die Kinder in die Klasse kommen. Sie haben genügend Zeit für: Abgabe der Hausübung, Gespräche mit den Mitschüler/innen oder mit der Lehrkraft, Vorbereitung auf den Unterricht, WC, usw. Spätestens um 7.55 müssen alle Kinder in den Klassen sein, um sich auf den Unterricht vorzubereiten.
Die Eltern begleiten die Kinder nur bis zur Schultüre (ausgenommen in der 1. Schulwoche)
Garderobe:
In der Garderobe werden die Schuhe gegen Hausschuhe gewechselt, Kleidung und Schuhe werden ordentlich aufgehängt bzw. abgestellt. Geld und Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe verbleiben.
Technik/Spielzeug:
Private Handys, Smartwatches müssen während des Unterrichts ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden oder bei der Lehrerin abgegeben werden. Am Unterrichtsschluss holen die Kinder sie dann wieder bei der Lehrerin ab. Bei Schulveranstaltungen werden Handys und Smartwatches zu Hause gelassen.
Kaugummis u. ä, oder gefährliche Gegenstände wie Taschenmesser sind in der Schule verboten.
Unterrichtsschluss:
Nach dem Unterricht werden die Schüler/innen von den Lehrer/innen in die Garderobe begleitet und verabschiedet. Unmittelbar danach verlassen die Kinder das Schulgebäude.
Nachmittagsbetreuung:
Die Nachmittagsbetreuung wird von 11.55 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. Es gelten die gleichen Regeln wie am Vormittag.
Sportunterricht:
Sportbekleidung muss hygienisch (atmungsaktiv, schweißsaugend, gut waschbar) sein. Das Tragen von Uhren und Schmuck jeder Art ist wegen Verletzungsgefahr nicht zulässig.
Gutes Benehmen ist uns wichtig:
Grüßen steht bei uns an erster Stelle! BITTE und DANKE sind unsere Zauberwörter!
Wir begegnen allen Menschen im Schulhaus mit Respekt, Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft.
Im Schulgebäude werden Hausschuhe getragen.
Kinder erfüllen ihre Aufgaben und Pflichten in der Schule, auch wenn es nicht immer Spaß macht.
Schülerinnen und Schüler halten das Schulhaus, und im Besonderen die Toiletten, sauber.
Mit Tretrollern darf ab acht Jahren auf dem Gehsteig gefahren werden. E-Scooter dürfen erst nach bestandener Radfahrprüfung verwendet werden. Sie werden beim vorgesehenen Platz abgestellt.
AUCH DIE ELTERN GEHÖREN DAZU:
Krankmeldung:
Einen Krankheitsfall teilen Sie umgehend und zeitnah dem Klassenvorstand per „Hallo Eltern App“ oder in dringenden Fällen telefonisch in der Direktion mit.
Teilnahme am Sportunterricht:
Falls aufgrund einer Verletzung die Teilnahme nicht möglich ist, bitte die Lehrkraft per „Hallo Eltern App“ informieren.
Änderungen bekanntgeben:
Neue Adresse, Telefonnummer usw.
Seien Sie bitte telefonisch erreichbar, um Kinder im Krankheitsfall abholen zu können.
Gespräche:
Wenn ein Gespräch gewünscht wird, bitte per „HalloApp“ mit dem Klassenvorstand oder telefonisch mit der Schulleitung einen Termin vereinbaren.
Beachten Sie bitte das Nichtrauchergesetz auf dem Gelände vor dem Schulhaus!
Achten Sie bitte auf einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes (Urlaube bitte ausschließlich in der Ferienzeit)
Für mutwillige Beschädigungen haften die Eltern!
Unterstützen Sie die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule und achten Sie darauf, dass die Kinder die Hausübungen machen.
AUCH DIE LEHRERINNEN UND LEHRER GEHÖREN DAZU:
Wir Lehrer bemühen uns um eine umsichtige Betreuung und bestmögliche Förderung der uns anvertrauten Kinder. Wir sind Ansprechpartner bei schulischen Problemen und bieten Termine für Gespräche an.
Wir freuen uns über die aktive Mitarbeit der Eltern.
Gesetzesbezug:
Die Hausordnung wurde basierend auf § 43 bis § 50 des Schulunterrichtsgesetzes (SCHUG) und der Verordnung des Bundesministeriums für Bildung (ehem. Bundesministerium für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974) betreffend Schulordnung erstellt.